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   BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00   

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https://dejure.org/2001,9030
BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00 (https://dejure.org/2001,9030)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2001 - IX B 117/00 (https://dejure.org/2001,9030)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2001 - IX B 117/00 (https://dejure.org/2001,9030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einkommensteuer - Befangenheit eines Richters - Ablehnung von Gerichtspersonen - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnungsantrag

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 51 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; 2.FGOÄndG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 63
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00

    Klagebegründung - Frist - Fristverlängerung - Befangenheit - Berichterstatter -

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen die Kläger auf ihr Vorbringen im Verfahren IV B 118/00.

    Das FG lehnte den Antrag ab und verwies zur Begründung auf seinen Beschluss im Verfahren 15 K 940/96 F (NV), dessen Inhalt ebenfalls im Beschluss des IV. Senats vom 28. Mai 2001 IV B 118/00 mitgeteilt ist und auf den Bezug genommen wird.

    Sie wiederholen ihr Vorbringen, das bereits im Beschluss des IV. Senats vom 28. Mai 2001 IV B 118/00 wiedergegeben ist und auf das hier zur Vermeidung von Wiederholungen ebenfalls Bezug genommen wird.

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).
  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).
  • BFH, 08.12.1998 - VII B 227/98

    Richterablehnung; Äußerung des Richters zur Sach- und Rechtslage

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Freimütige oder saloppe Formulierungen geben grundsätzlich noch keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1998 VII B 227/98, BFH/NV 1999, 661; vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526, und vom 31. August 1987 IV B 101/86, BFH/NV 1989, 169).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Freimütige oder saloppe Formulierungen geben grundsätzlich noch keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1998 VII B 227/98, BFH/NV 1999, 661; vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526, und vom 31. August 1987 IV B 101/86, BFH/NV 1989, 169).
  • BFH, 24.03.1998 - I B 112/97

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Unsachliche oder

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    In einem solchen Fall besteht die Besorgnis der Befangenheit, selbst wenn den Richter an dieser Entwicklung kein Verschulden trifft (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 1360).
  • BFH, 02.05.2001 - X B 125/00

    Richterablehnung - Misstrauen - Objektive Betrachtung - Dienstliche Äußerung

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Diese Beurteilung wird durch die --den Beteiligten ebenfalls bekannten-- Beschlüsse des X. Senats des BFH vom 2. Mai 2001 X B 125/00 und X B 3/01 nicht in Zweifel gezogen.
  • BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnisses der Befangenheit - Misstrauen gegen

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Die Kosten fallen dem im Klageverfahren unterliegenden Beteiligten zur Last (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, BFH/NV 1995, 634, unter 3.).
  • BFH, 21.11.1991 - V B 157/91

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende und beleidigende Äußerungen des Richters können aber die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn sie den nötigen Abstand zwischen Person und Sache vermissen lassen (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656; vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45, und vom 21. November 1991 V B 157/91, BFH/NV 1992, 479).
  • BFH, 02.05.2001 - X B 3/01

    Richterablehnung - Misstrauen - Objektive Betrachtung - Dienstliche Äußerung

    Auszug aus BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
    Diese Beurteilung wird durch die --den Beteiligten ebenfalls bekannten-- Beschlüsse des X. Senats des BFH vom 2. Mai 2001 X B 125/00 und X B 3/01 nicht in Zweifel gezogen.
  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

  • BFH, 06.02.1989 - V B 119/88

    Vorliegen einer unsachlichen Wertung der Ausführungen des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 31.08.1987 - IV B 101/86

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

    (1) Freimütige oder saloppe Formulierungen geben grundsätzlich noch keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (BFH-Beschlüsse vom 29. August 2001 IX B 117/00, BFH/NV 2002, 63; vom 8. Dezember 1998 VII B 227/98, BFH/NV 1999, 661; vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526, und vom 31. August 1987 IV B 101/86, BFH/NV 1989, 169).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begründung der

    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11; Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25; Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2011 - L 13 SF 61/11
    Auch geben grundsätzlich freimütige oder gar saloppe Formulierungen eines Richters - sei es in seinen schriftlichen Verfügungen, sei es in einem Termin - grundsätzlich keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (Senat, Beschluss vom 11. April 2011 - L 13 SF 24/11 AB (AS); BFH, Beschluss vom 29. August 2001 - IX B 117/00 - m. w. Nachw., juris Rn. 6).

    Eine Besorgnis der Befangenheit kann nach alledem nur dann begründet sein, wenn die richterliche Meinungsäußerung auf einer unsachlichen, nicht mehr neutralen Einstellung des Richters gegen den betroffenen Beteiligten oder auf Willkür im konkreten Fall beruht (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. Februar 2011 - L 7 SF 56/10 AB - juris Rn. 11, m. w. Nachw.; BFH, Beschluss vom 29. August 2001 - a. a. O. - juris Rn. 6).

  • BFH, 19.05.2006 - II B 78/05

    Befangenheitsantrag - greifbar gesetzwidrige Behandlung

    Dies gilt auch dann, wenn einem Richter wegen der Verletzung der Prozessförderungspflicht eines der Beteiligten --wofür im Streitfall zudem weder nach den Feststellungen des FG noch nach dem Akteninhalt Anhaltspunkte vorliegen-- "der Geduldsfaden reißt" und das Spannungsverhältnis auf Vorgängen in einem anderen Verfahren beruht (vgl. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 29. August 2001 IX B 117/00, BFH/NV 2002, 63, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.05.2006 - II B 79/05

    Befangenheitsantrag - greifbar gesetzwidrige Behandlung

    Dies gilt auch dann, wenn einem Richter wegen der Verletzung der Prozessförderungspflicht eines der Beteiligten --wofür im Streitfall zudem weder nach den Feststellungen des FG noch nach dem Akteninhalt Anhaltspunkte vorliegen-- "der Geduldsfaden reißt" und das Spannungsverhältnis auf Vorgängen in einem anderen Verfahren beruht (vgl. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 29. August 2001 IX B 117/00, BFH/NV 2002, 63, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.05.2006 - II B 88/05

    Befangenheitsantrag - greifbar gesetzwidrige Behandlung

    Dies gilt auch dann, wenn einem Richter wegen der Verletzung der Prozessförderungspflicht eines der Beteiligten --wofür im Streitfall zudem weder nach den Feststellungen des FG noch nach dem Akteninhalt Anhaltspunkte vorliegen-- "der Geduldsfaden reißt" und das Spannungsverhältnis auf Vorgängen in einem anderen Verfahren beruht (vgl. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 29. August 2001 IX B 117/00, BFH/NV 2002, 63, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • FG München, 18.08.2011 - 4 V 2050/11

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 28. Mai 2001 IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431 und vom 29. August 2001 IX B 117/00, BFH/NV 2002, 63).
  • BFH, 29.08.2001 - IX B 3/01

    Besorgnis der Befangenheit - Befangenheit eines Richters - Ablehnungsantrag -

    Im Klageverfahren gegen ihren Einkommensteuerbescheid 1995 lehnten die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) den Berichterstatter wegen Besorgnis der Befangenheit ab (s. dazu den Beschluss des erkennenden Senats vom heutigen Tage im Verfahren IX B 117/00).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2010 - L 15 SF 7/10
    Soweit die Antragstellerin die von der Richterin gewählte Formulierung des "Rosinenpickens" beanstandet, geben freimütige oder saloppe Formulierungen grundsätzlich noch keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (vgl. Bundesfinanzhof - BFH, Beschluss vom 29.08.2001 - IX B 117/00 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2010 - L 13 SF 34/10
    Auch freimütige oder saloppe Formulierungen eines Richters geben grundsätzlich noch keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH, Beschluss vom 29. August 2001 - IX B 117/00 - m. w. N. zitiert nach juris).
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